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Die Bedeutung von Klimazielen und CO2-Ausgleichsmaßnahmen für Unternehmen nimmt stetig zu. Ein freiwilliger CO2-Ausgleich ermöglicht es Unternehmen, ihre Klimaziele zu erreichen.
Der freiwillige Markt für Co2 Zertifikate steht großen positiven Veränderungen, welche für Transparenz und Sicherheit der Umwelt dient.
Auf der Klimakonferenz in Glasgow wurde das Regelwerk des Pariser Klimaabkommens für den internationalen Handel mit Emissionsgutschriften verabschiedet. Dieses Regelwerk stellt klare Vorgaben für den Handel mit Zertifikaten im freiwilligen Kompensationsmarkt auf und schließt Doppelzählungen aus. Gastländer werden zukünftig auf hochwertige und transparente Projekte setzen, um ihre eigenen Netto-Null-Ziele zu erreichen. Dadurch könnte der „Kompensationsmarkt“ zu einem „Neutralisationsmarkt“ werden.
Derzeit gibt es viele Unternehmen, Dienstleister und Produkte, die als klimaneutral beworben werden. Allerdings haben nur wenige Unternehmen ihre Klimaneutralität durch eine vollständige Reduktion ihrer eigenen Emissionen erreicht. Die meisten Unternehmen erreichen ihre Klimaneutralität durch Kompensation der „unvermeidbaren Emissionen“. Dabei werden Zertifikate in Klimaschutzprojekten außerhalb des eigenen Unternehmens generiert und anschließend gehandelt, verkauft und stillgelegt, um das Projekt zu finanzieren. Im Rahmen dieses Handels können sich Unternehmen diese Emissionseinsparungen zuschreiben lassen.
Diese freiwillige Zusatzleistung spielt bei der Bewertung von Unternehmen durch Investoren und ESG-Ratings nur eine begrenzte Rolle, da sie die klimawandelbedingten Risiken von Unternehmen nicht reduziert. Für Endkunden und Konsumenten ist „Klimaneutralität“ jedoch bereits heute mehr als nur ein Qualitätsmerkmal.
Der freiwillige Kompensationsmarkt hat seit 2015 stetig an Bedeutung gewonnen. Es wird erwartet, dass der Markt im Jahr 2021 einen Wert von 1 Milliarde US-Dollar erreichen wird, was bereits 60 Prozent über dem Vorjahresniveau liegt. Laut Szenarien der „Taskforce on Scaling Voluntary Carbon Markets“ könnte der freiwillige Markt bis 2030 das 15-fache an CO2 stilllegen im Vergleich zu 2020.
Das Regelwerk des unregulierten Marktes, das Kyoto-Protokoll, ist 2020 ausgelaufen. Seitdem unterliegen alle Zertifikate des freiwilligen Marktes dem Regelwerk des Pariser Klimaschutzabkommens. Das Abkommen verpflichtet nun alle 192 Staaten zum Klimaschutz im eigenen Land. Entwicklungsländer müssen zunächst ihre eigene Klimabilanz verbessern, bevor sie Leistungen aus Klimaschutzprojekten verkaufen können.
Die Entwicklung und Umsetzung neuer Standards für den freiwilligen Handel stellt den Markt vor einige Herausforderungen. Die Regeln für den Handel wurden in Artikel 6 des Pariser Abkommens definiert:
Artikel 6.2 regelt den Handel von Emissionsminderung. Es sieht vor, dass ein Land, das seine Emissionen über sein Reduktionsziel hinaus verringert hat, die überschüssigen Emissionsminderungen an ein anderes Land übertragen kann, das seine Reduktionsziele noch nicht erreicht hat. Dadurch entsteht ein Mechanismus des internationalen Emissionshandels.
Artikel 6.4 ermöglicht die Nutzung von marktbasierten Ansätzen, wie zum Beispiel CO2-Zertifikaten, um Emissionen zu kompensieren. Unternehmen können Emissionsminderungen außerhalb ihres eigenen Landes erwerben und diese Minderungen auf ihre eigene Emissionsbilanz anrechnen lassen.
Die Umsetzung dieser Artikel erfordert klare und transparente Regeln, um Doppelzählungen und den Missbrauch von Zertifikaten zu verhindern. Hier setzt das Regelwerk des Pariser Klimaabkommens an und legt strenge Standards für den Handel mit CO2-Zertifikaten im freiwilligen Kompensationsmarkt fest.Zu den wesentlichen Änderungen gehören:
Nachverfolgbarkeit und Transparenz: Jedes Zertifikat muss nachverfolgbar sein, um sicherzustellen, dass die damit verbundenen Emissionsminderungen tatsächlich erreicht wurden. Es werden robuste Überwachungs- und Berichterstattungssysteme eingeführt, um den Ursprung und die Verfolgung der Zertifikate zu gewährleisten.
Vermeidung von Doppelzählungen: Es wird sichergestellt, dass Emissionsminderungen nicht doppelt gezählt werden. Ein Zertifikat kann nur einmal verwendet werden, um Emissionen auszugleichen. Dadurch wird vermieden, dass Unternehmen ihre eigenen Emissionen kompensieren und gleichzeitig die gleichen Emissionen von einem anderen Unternehmen kompensieren.
Qualitätsstandards für Projekte: Die Projekte, aus denen die Zertifikate stammen, müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Es werden klare Kriterien für die Auswahl und Überprüfung der Projekte festgelegt, um sicherzustellen, dass sie tatsächlich zu nachhaltigen Emissionsminderungen beitragen.
Governance und Regulierung: Es wird eine unabhängige Instanz oder Organisation geschaffen, die für die Überwachung und Regulierung des freiwilligen Kompensationsmarktes zuständig ist. Diese Instanz stellt sicher, dass die Regeln eingehalten werden und dass der Markt fair und transparent funktioniert.
Diese neuen Standards für den Handel mit CO2-Zertifikaten im freiwilligen Kompensationsmarkt sind ein wichtiger Schritt, um den Markt effektiver und vertrauenswürdiger zu machen. Unternehmen, Investoren und Verbraucher können sich darauf verlassen, dass die gekauften Zertifikate tatsächlich zu nachhaltigen Emissionsminderungen beitragen und den Klimawandel bekämpfen.
Es wird erwartet, dass diese Standards dazu beitragen, das Vertrauen in den freiwilligen Kompensationsmarkt zu stärken und das Wachstum des Marktes weiter zu unterstützen. Unternehmen, die sich für eine Klimaneutralität engagieren, können weiterhin auf den freiwilligen Kompensationsmarkt zugreifen, um ihre Emissionen auszugleichen und ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern.
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Climagate Ltd ist ein führendes Unternehmen im Bereich des Klimaschutzes mit Sitz in London, Großbritannien. Das Unternehmen engagiert sich für die Förderung nachhaltiger Innovationen und die effektive Umsetzung von Projekten zur Reduzierung der Umweltauswirkungen.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
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Herr Lars Noir
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(London/ Zürich) Climagate: Neue Standards für den Handel mit CO2-Zertifikaten
veröffentlicht am 30. Juni 2023 in der Rubrik Presse - News
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